URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN
Ist Regionsname, Landgebietsname, die zur Produkten-oder Dienstleistungen Bezeichnung, die von diesem Landsgebiet stammen, benutzt ist, sofern ihre Qualität oder Eigenschaften ausschließlich oder überwiegend durch besondere geografische Umgebung mit ihrer charakte-ristischen natur- und menschlichen Faktoren gegeben sind und sofern Produktion, Verarbeitung und Vorbereitung solchen Produkten in begrenztem Landsgebiet stattfindet; als Ursprungsbezeichnung für Landwirtschaftliche Produkte oder Lebensmittel sind auch traditionelle geografische oder nichtgeografische Produktenbezeichnungen aus begrenztem Landsgebiet angesehen.
Nach der Verordnung der EU Rat Nr. 510/2006 vom 20.3.2006, Anträge um Registrierungen von Ursprungsbezeichnungen oder geographischen Bezeichnungen landwirtschaftlicher Produkten und Lebensmittel, nach Erörterung der Anmeldung durch nationaler Amt für Schutz der Industrieeigentum, werden durch EU Kommission für Landwirtschaft und ländliches Entwicklung genehmigt und registriert. Solche Bezeichnung ist in der ganzen EU geschützt. Obengenannte Verordnung ist für Weinprodukte und Branntweine, ausschließlich Essig, nicht gültig.