PATENTE
Patente erteilt man für Erfindungen, die im Vergleich zur Weltzustandstechnik neu sind, Resultat von erfinderischer Tätigkeit sind und industriell ausnutzbar sind.
Patentieren kann man neue Produkte und Technologien, chemisch hergestellte Stoffe, Arzneimittel, industrielle Produktionsmikroorganismen, sowie biotechnologische Prozesse und durch diese Hilfe gewonnene Produkte.
Patentieren kann man nicht Entdeckungen oder wissenschaftliche Theorien, Programme für Rechner, Durchführungsmethoden von geistiger oder geschäftiger Tätigkeit, neue Pflanzensorten und Tierrassen, Heiltherapie arten von Menschen und Tieren.
Patent ist nur in dem Land gültig, wo er erteilt war. Auslandsschutz der Erfindung ist durch Patent zu sichern, das im zuständigen Land durch Nationalanmeldung, durch internationale Patentanmeldung (PCT) oder als europäische Patentanmeldung angemeldet ist. EU Länder die in der PCT Anmeldung bestimmt sind kann man in einen selbstständiges Europapatent Anmeldung ausklammern - EuroPCT. Patent ist 20 Jahre von Eingans datum gültig und erteilt dem Patentinhaber Verfiigungsvorrecht. Patentausnutzungsrecht kann man durch Lizenzauftrag zu gewähren. Nur für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel kann man Patentgültigkeitsdauer durch zusätzliche Schutzbeglaubigung (SPC) verlängern und zwar um die Zeit, die zu seiner Genehmigung von Staatsorganen nötig war, höchstens aber um 5 Jahre.
Lösungspriorität (die Bevorrechtigung nach dem Anmeldungsdatum) kann man bei Auslandsanmeldung binnen 12 Monaten von Eingabedatum der Prioritätsanmeldung zur Geltung bringen.