Der Fonds bietet Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union. KMU können Gutscheine beantragen, mit denen sie die Verwaltungsgebühren, die für die Anmeldung einer Marke, eines Geschmacksmusters oder einer Erfindung anfallen, teilweise erstatten können.
Der Gutschein für ein Marken- und Geschmacksmuster beträgt maximal 700 Euro
Der Patentgutschein beträgt maximal 1000 Euro
Der Antrag kann von Eigentümern, autorisierten Mitarbeitern oder externen Vertretern gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.euipo.europa.eu/de/sme-corner/sme-fund/2026
oder bei einem Patentanwalt.