MARKEN


Marke ist eine Bezeichnung die der grafischen Veranschaulichung fähig ist. Die vorzugsweise durch Wörter, Buchstaben, Ziffern, Farben, Zeichnungen oder Form von Erzeugnis bnv. Erzeugnisumhüllung, die geeignet sind Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Markeinhaber, beginnend von deren Eintragungstag ins Markenregister, hat alleiniges Recht in Bindung mit Produkten oder Dienstleistungen fttr die geschützt ist, gemeinsam mit Market ® zu nützen. Gültigkeitslange eingeschriebener Marke ist 10 Jahre von der Eingabe der Marke und kann uneingeschränkt verlängert werden durch Erneuerung der Einschreibung, immer für weitere 10 Jahre. 

Schutz der Bezeichnung im Ausland kann man durch ihre nationale Einschreibung im jeweiligen Land sichern. In EU Länder kann man den Makenschutz durch eine Unionsmarke für Geistiges Eigentum sichern um deren Einschreibung man bei dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante ersucht. Gemeinschaftsmarke hat gleiche Wirkungen in ganzer Gemeinschaft: man kann sie einschreiben, überweisen, liegen lassen, stornieren, oder man kann sie als ungültig erklären. Ihre Nutzung kann man nur für ganze Gemeinschaft verbieten. Unionsmarke Nutzung in einem EU Land ist als Nutzung in ganzer Gemeinschaft angesehen. Marke kann man auch durch internationalen Weg in meisten Länder der Welt aufgrund einer Anmeldung bei Internationalem Amt der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf anmelden, anhand so genannter Madrid Vereinbarung, bzw. Protokoll zu dieser. 

Markenpriorität (die Bevorrechtigung nach dem Anmeldungsdatum) kann man in einer Auslads anmeldung binnen 6 Monaten vom Eingabe der Prioritätsanmeldung zur Geltung bringen.