GEBRAUCHSMUSTER 


Ist für billigen und schnellen Schutz von technischen Lösungen (Konstruktionen, elektrischen Schaltungen, Zusammensetzungen chemischer Mittel), die neu sind, übersteigen bloße fachmännische Fähigkeit (erfinderische Tätigkeit ist nicht verlangt) und sind industriell verwendbar. 


Aus Schutzmöglichkeit durch Gebrauchsmuster sind alle Produktionsverfahren ausgeschlossen. Grundzeitraum der Gültigkeit ist 4 Jahre, kann aber zweimal immer um weitere 3 Jahre verlängert werden, so Gesamtgültigkeit beträgt höchstens 10 Jahre. Schutz im Ausland mittels Gebrauchsmuster zu sichern ist auch möglich, allerdings nicht in allen Staaten der Welt (aktuelle Informationen sind im unseren Büro vorhanden). 


Lösungspriorität (die Bevorrechtigung nach dem .Anmeldungsdatum) kann man bei Auslandsanmeldung binnen 12 Monaten von Eingabedatum der Prioritätsanmeldung zur Geltung bringen.